Die „e-Vergabe“-Plattform ist in die Initiative BundOnline 2005 der Bundesregierung eingebunden und wegen ihrer Bedeutung für Verwaltung und Wirtschaft eines der Leitprojekte der Verwaltungsmodernisierung.
Der Begriff e-Vergabe ist das Kurzwort für elektronische Vergabe. Statt der konventionellen Vergabe in Papierform erfolgen die einzelnen Schritte bei der e-Vergabe elektronisch. Die „e-Vergabe“-Plattform des Bundes stellt dabei ein Medium dar, das den Behörden der öffentlichen Verwaltung die elektronische Veröffentlichung und Abwicklung von Ausschreibungen ermöglicht.
Interessierte Unternehmen können kostensparend Verdingungsunterlagen herunterladen, auf dem PC bearbeiten und als digitales Angebot einreichen. Der Zugang zur e-Vergabe ist kostenfrei.
Der elektronische Vergabeprozess gliedert sich in drei Qualitätsstufen:
- 1. Der Bekanntmachungstext wird angezeigt.
- 2. Der Bekanntmachungstext wird angezeigt und die Ausschreibungsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung.
- 3. Der Bekanntmachungstext wird angezeigt, die Ausschreibungsunterlagen stehen zum Download zur Verfügung und das Angebot kann, falls bei Vorliegen erhöhter Sicherheitsanforderungen gefordert (vgl. VgV § 53 (3)) auch elektronisch signiert, bei der Vergabestelle online abgegeben werden.
Die technischen Anforderungen für die Teilnahme an der e-Vergabe sind minimal. Erforderlich sind ein Standard-PC (Betriebssystem Windows, macOS oder Linux) mit Internetzugang und Grundkenntnisse im Umgang mit PC und Internet. Für die Teilnahme wird die entsprechende Software kostenfrei zur Verfügung gestellt. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der e-Vergabe unter https://www.evergabe-online.de.