Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

 

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter der https://verwaltung.thueringen.de, https://th.zfinder.de/ und https://thformular.thueringen.de veröffentlichten Websites des Thüringer Finanzministeriums.

Als öffentliche Stelle sind wir bemüht, unsere Websites barrierefrei zugänglich zu machen. Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus dem Thüringer Gesetz über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen (ThürBarrWebG) sowie der Thüringer-Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (ThürBITVO).

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer Selbstbewertung. Für die aufgeführten Inhalte wurde bisher noch kein BITV-Test von Dritten durchgeführt. Ein entsprechender Test wird angestrebt.

Welche Bereiche sind nicht barrierefrei?

  • PDF-Dokumente, die vor dem 23. September 2018 veröffentlicht wurden.
  • Später eingestellte PDF-Dateien werden nach Möglichkeit in barrierefreier Version erstellt.
  • Über den Formularservice aufgerufene Formulare in den Formaten PDF und Cirali-XML. Der Anteil der im HTML5-Format bereitgestellten responsiven und barrierearmen Formulare wird stetig erhöht.
  • Die Website verfügt nicht über eine Version in Gebärdensprache.

Notwendige Optimierungen und weitere Maßnahmen

  • Optimierungen müssen vor allem noch an älteren PDF-Dokumenten vorgenommen werden. Diese Inhalte sind zum Teil derzeit nur eingeschränkt barrierefrei zugänglich.
  • Zielstellung für den Formularservice ist, künftig alle Formulare im barrierearmen responsiven HTML5-Format bereitzustellen.
  • Die Beseitigung von Beeinträchtigungen der Barrierefreiheit ist derzeit in Arbeit und dauert an. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, wird es auf dieser Seite entsprechend veröffentlicht.
  • Die fachlichen Informationen, etwa die Leistungsbeschreibungen werden in einem steten Prozess hin zu einer einfachen und verständlichen Sprache überarbeitet. Nicht immer ist dies aufgrund der komplexen Inhalte schnell möglich. Eine Vielzahl an Autoren ist mit der Bereitstellung der Informationen im Zuständigkeitsfinder befasst.
  • Bitte schreiben Sie uns, wenn ein Text Sachverhalte unnötig kompliziert darstellt.
  • Wir versuchen weitgehend die Nutzung von Abkürzungen zu vermeiden oder aber wir verwenden beim ersten Auftreten im Text die ungekürzte Schreibweise, um dann im weiteren Text die eingeführte Abkürzung zu nutzen. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie in unserem Angebot auf erläuterungsbedürftige Abkürzungen oder Fachbegriffe stoßen.

Datum der Erstellung der Erklärung

Diese Erklärung wurde am 01.02.2021 erstellt.

Feedback und Kontaktangaben

Das Thüringer Finanzministerium arbeitet daran, die bestehenden Barrieren abzuschaffen. Falls Sie bei der Verwendung der Website auf Barrieren stoßen, können Sie sich an die Pressestelle des Thüringer Finanzministeriums wenden. Barriere melden

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Durchsetzungsstelle in Thüringen wenden.

Die Durchsetzungsstelle ist beim Thüringer Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet und hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen in Thüringen eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen. Das Durchsetzungsverfahren ist für Sie kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden. Weitere Informationen zum Durchsetzungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter:

Thüringer Landesbeauftragter für Menschen mit Behinderungen
Dienstsitz beim Thüringer Landtag
Jürgen-Fuchs-Straße 1
99096 Erfurt
Tel: 0361 573 11 8000
Fax: 0361 57 31 18 010
E-Mail: kontakt@tlmb.thueringen.de

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