Das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 im TFM veröffentlicht nun alles Wissenswerte zur OZG-Umsetzung und Förderung für Kommunen in diesem Blog. Und noch besser: Sie können mit einem RSS-Feed ständig auf dem Laufenden bleiben.
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Auftragsdatenverarbeitung ThAVEL

Für das technische Verfahren ThAVEL liegt eine gemeinsame Verantwortlichkeit vor. Diese umfasst das Thüringer Finanzministerium, als das für E-Government und IT zuständige Ministerium, und die ThAVEL nutzenden zuständigen Stellen (Ministerien, Landes- und Kommunalbehörden).

Das TFM hat für das Grundsystem ThAVEL und den technischen Betrieb im Rechenzentrum der IT.Niedersachen entsprechende Auftragsverarbeitungsverträge (AVV) nach Art. 28 (3) DSGVO geschlossen.

Im Rahmen der gemeinsamen Verantwortlichkeit erfolgt nun die Vereinbarung zwischen dem TFM und den nachnutzenden Behörden des Freistaats Thüringen gemäß Artikel 26 DSGVO. Initial wurde diese Vereinbarung durch das TFM und das TMASGFF (Vertreter der Landesbehörden) und der Stadt Weimar (Vertreter der Kommunen) unterzeichnet. Weitere nachnutzende Behörden treten dieser Vereinbarung durch Beitrittserklärung bei. Alle nötigen Informationen finden Sie unter: https://verwaltung.thueringen.de/thavel